Funk


Wie auch die Polizei, Feuerwehr, der Rettungsdienst und andere Organisationen, benutzen wir den BOS-Funk (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben). Ziel der Reglementierung ist es, einen sicheren und störungsfreien Funkbetrieb aller Bedarfsträger der BOS zu gewährleisten.

Hierzu werden den Bedarfsträgern
  • Bundespolizei
  • Polizeien der Länder
  • Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
  • Bundeszollverwaltung
  • kommunale Feuerwehren und Werkfeuerwehren
  • Katastrophenschutzbehörden sowie Katastrophenschutzorganisationen nach jeweiligem Landesrecht
  • Träger und Leistungserbringer des Rettungsdienstes
  • weitere durch BMI und BMF mit Sicherheits- und Vollzugsaufgaben beauftragte Behörden und Dienststellen
sogenannte "Frequenzzuweisungen" für deren internen Sprechfunkbetrieb erteilt. Die Besonderheit des BOS-Funks besteht darin, dass diese Frequenzzuweisungen jeweils die Genehmigung enthalten, neben den zugewiesenen Frequenzen zum Zwecke der Zusammenarbeit mit anderen BOS auch deren Frequenzen zu nutzen.

Für unsere "tägliche" Arbeit, benutzen wir ein 4 m Gerät und ein 2m Gerät. Die längen angaben (2 und 4 m) bezeichnen dabei die Wellenlänge. Das 4 m Gerät dient zur Kommunikation mit der intigrierten Leitstelle. Dagegen dient das 2 m Gerät zur Kommunikation mit anderen Ortsgruppen und der Einsatzleitung.

Sie sehen unten verschiedene Feststationen und Handfunkgeräte.